CORONA Update

Die Sportausübung der Vereine wird seitens des Landkreises vorerst nicht eingeschränkt. Allerdings ist die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen untersagt. Ausgenommen von diesem Nutzungsverbot sind Sporttreibende, die mehr als 20 km Anfahrt zum Ort der Sportausübung haben (Gastmannschaften). Die Nutzung durch die Gastmannschaften ist dann aber auf das „unverzügliche Umkleiden und Duschen der Sportausübenden“ zu beschränken. Die Nutzungsuntersagung der Umkleiden und Nassräume gilt nicht für Schwimmbäder und Saunen.

Quelle: Landkreis Grafschaft Bentheim
Stand: 26. Oktober

REGELN:
1. Umgezogen zum Sport erscheinen (Schuhe bitte vor Ort wechseln)
2. Eigene Matte & gr. Handtuch mit zum Sport bringen
3. Hände desinfizieren (Vor- & Nach der Nutzung von Kleingeräten)
4. Abstand halten
5. Mund-Nase Schutz auf Fluren etc. tragen